Hygienekonzept TSG Abtsgmünd – Abt. Schwimmen

Regelungen für den Freizeit- und Amateursport sowie für Tanz- und Ballettschulen ab 16. September 2021
Generelle Maßnahmen (keine Änderungen im Vergleich zum 21. August 2021)

  • Abstandsempfehlung von 1,5 Metern zu anderen Personen
  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann
  • Hygienekonzept und Datenverarbeitung

Neue Systematik

  • Auslösender Faktor:
    a) 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (landesweit)
    Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patienten, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankt sind, je
    100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen
    oder
    b) Drohende Überlastung der Intensivstationen (AIB)
    Bei einer Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (absolute Anzahl in Baden-Württemberg) werdenab einer AIB von 250 die Warnstufe und ab einer AIB von 390 die Alarmstufe ausgelöst
  • Dreistufiges System:
    Basisstufe: wie bisher
    Warnstufe (ab Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 8 oder AIB-Wert 250): in der Regel PCR-Testpflicht für nicht-immunisierte Personen
    Alarmstufe (ab Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 12 oder AIB-Wert 390): in der Regel 2G
  • Landesweite Maßnahmen, keine speziellen inzidenzabhängigen Regelungen in den Stadt- und Landkreisen
    Das Landesgesundheitsamt macht den Eintritt der jeweiligen Stufe bekannt

Kultusministerium BW Stand: 16.09.2021

HYGIENEREGELN

  • Bei einem positiven Corona-Test im eigenen Haushalt mindestens 14 Tage zu Hause bleiben.
  • Anwesenheitsnachweis zwingend vor dem Training im Hallenbad beim Trainer ausfüllen.
  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in den Trockenbereichen vor und nach dem Training Pflicht.
  • Keine körperlichen Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck, Umarmungen, etc.) durchführen.
  • Es sind mind. 1,5 Meter Abstand zu halten.
  • Bei Erkältungssymptomen, Husten, Fieber (ab 38° C) oder Atemnot zu Hause bleiben.
  • Hände bei Eintritt desinfizieren.Testpflicht für Trainer und Sportler*innen – Teilnahme nur mit negativen Testergebnis

GRUNDSÄTZLICHES

Jeder Schwimmer/in, der am Training teilnimmt, muss die aktuelle Fassung des Hygienekonzepts kennen und sich strikt daranhalten. Die Teilnahme am Training ist grundsätzlich freiwillig.

1. Eingangsbereich

Im Eingangsbereich des Hallenbades steht ein Desinfektionsmittelständer. Ein Waschbecken
ist auch vorhanden. Der Eingangsbereich ist mit entsprechenden Abstandsmarkierungen
versehen. Die Wege zur Umkleide sind mit Einhaltung der Abstände ohne Einschränkungen
möglich.

2. Hygienebeauftragter

Hygienebeauftragter ist der jeweilige Trainer. Dies wird auf der beigefügten
Anwesenheitsliste bei jedem Training dokumentiert und von diesem unterschrieben.

3. Reinigung des Bades

Die Reinigungskräfte der Gemeinde Abtsgmünd sind von Montag bis Samstag täglich vor
Ort, um das Hallenbad zu reinigen. Hier ist keine zusätzliche Reinigung notwendig.

4. Aktuelle Trainingszeiten

Montag: 17.30 bis 20.00 Uhr
Mittwoch: 19 bis 20 Uhr
Freitag: 18 bis 19.30 Uhr
Samstag: 16 bis 19 Uhr

5. Dokumentation

Die Schwimmer/-innen melden sich über Doodle Listen verpflichtend für das Training an,
ohne Anmeldung kein Training möglich. Die Trainingsteilnahme ist nur möglich, wenn ein
negativer Schnelltest, eine vollständige Impfung oder ein Genesenennachweis vorliegt, der
in den Unterlagen im Hallenbad dokumentiert wird. Voraussetzungen/Details unter Punkt 6.

6. Schnelltest/Impfung/Genesene

– Tagesaktueller, negativer Schnelltest nicht älter als 24 Stunden für Trainer und Schwimmer/-innen ab 6 Jahren
– Alternativ kann auch ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden
– Schüler*innen gelten als getestete Personen, dies muss durch ein entsprechendes
Ausweisdokument (z.B. Schülerausweis) nachgewiesen werden
– Für geimpfte Personen gilt, dass eine Kopie des Impfpasses zur Verfügung gestellt
wird (2. Impfung + 14 Tage)
– Für genesene Personen gilt, dass eine Kopie des ärztlichen Attests zur Verfügung
gestellt wird

7. Umkleide/Duschen

In den Umkleiden sind Einzelkabinen vorhanden und es kann der Abstand von 1,5m
eingehalten werden. Die Duschen werden mit max. 2 Personen und mit dem notwendigen
Abstand genutzt. Die Toilettenbenutzung erfolgt nur einzeln und nacheinander.

8. Trainingsbetrieb

Die Bahnen sind durch Leinen getrennt. Das Training erfolgt kontaktarm. Zuschauer und
Eltern sind während der Trainingseinheiten nicht zugelassen.

9. Ergänzender Hinweis

Bei Verstößen oder Zuwiderhandlungen gegen dieses Konzept, wird der jeweilige
Schwimmer oder Trainer vom Training suspendiert.

Die Ausführungen beziehen sich auf alle Geschlechter. Aus Gründen der Lesbarkeit werden
nicht immer alle Geschlechter genannt.

Weitere Informationen:
– https://svw-online.de/svw/6836/neue-coronavo-3g-regel-in-innenraeumen/
– Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: Baden-
Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)
– https://www.rki.de
– https://www.ostalbkreis.de
– https://www.abtsgmuend.de

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